Die verhältnismäßige Anwendung "gebundener" Normen
Dissertationsschrift
Die Arbeit an der Schnittstelle zwischen Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht wirft die Frage auf, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Grundrechtseingriffen im Einzelfall auch dann einen Kontrollmaßstab bildet, wenn das Gesetz eine "gebundene"...
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Produktinformationen zu „Die verhältnismäßige Anwendung "gebundener" Normen “
Die Arbeit an der Schnittstelle zwischen Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht wirft die Frage auf, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Grundrechtseingriffen im Einzelfall auch dann einen Kontrollmaßstab bildet, wenn das Gesetz eine "gebundene" Entscheidung vorgibt. "Gebundene" Normen und Ermessensrechtssätze sollen dabei keine streng gegensätzlichen Rechtsfolgentypen bilden, sondern sich in der Dichte der Determination der Exekutive bloß graduell voneinander unterscheiden.
Klappentext zu „Die verhältnismäßige Anwendung "gebundener" Normen “
Die Arbeit berührt ein zentrales dogmatisches Problem an der Schnittstelle zwischen Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht. Es geht um die oft relevante Frage, ob der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Grundrechtseingriffen im Einzelfall auch dann einen Kontrollmaßstab bildet, wenn das Gesetz eine "gebundene" Entscheidung vorgibt. Dabei sollen "gebundene" Normen und Ermessensrechtssätze - in Übereinstimmung mit neueren Entwicklungen in der Rechtsprechung und in Abkehr vom herrschenden Verständnis in der Wissenschaft, die atypische, unverhältnismäßige Einzelfälle bei der Ausführung "gebundener" Normen als Kollateralschäden und ein Problem der (abstrakten) Verhältnismäßigkeit einer Norm versteht - keine streng gegensätzlichen Rechtsfolgentypen bilden, sondern sich in der Dichte der Determination der Exekutive bloß graduell voneinander unterscheiden. Grundlage dieser Betrachtung ist ein verändertes Verständnis der Gesetzesbindung der Verwaltung.
Inhaltsverzeichnis zu „Die verhältnismäßige Anwendung "gebundener" Normen “
A. EinleitungB. Der Konflikt von Einzelfallgerechtigkeit und gesetzlicher Determination im Verständnis der klassischen RechtsfolgenlehreC. Partielle Abkehr vom klassischen Rechtsfolgenverständnis in der Rechtsprechung des vergangenen JahrzehntsD. Die Verwirklichung von Einzelfallgerechtigkeit durch ein verändertes Verständnis der Gesetzesbindung und die Verhältnismäßigkeit als ModusE. Apologie einer Neubestimmung der GesetzesbindungF. Die Rechtsfolgenbestimmung i.w.S. als Entscheidungsfindungsprozess der Verwaltung zur Festlegung der einzelfallgerechten RechtsfolgeG. Die Kontrolle der Rechtsfolgenbestimmung i.w.S. durch die VerwaltungsgerichteH. 15 zusammenfassende ThesenLiteraturverzeichnisSachregister
Autoren-Porträt von Benedikt Vogt
Benedikt Vogt studied law at Heinrich-Heine-University Düsseldorf (Germany). After his first legal state examination in 2015 he worked as a research fellow at the university's Chair for Public Law with Prof. Lothar Michael while completing his doctoral thesis. In 2018 he began his legal traineeship at the Berlin Higher Regional Court, working for the Regional Court, the Public Prosecutor's Office (Department for Organised Crime), the Federal Chancellery's Cabinet and Parliament Division and the law firm Redeker Sellner Dahs in its department of constitutional and public commercial law. He will complete his legal traineeship at the Sino-German Legal Cooperation Programme in Beijing.
Bibliographische Angaben
- Autor: Benedikt Vogt
- 2019, 211 Seiten, Maße: 15,6 x 23,3 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428158008
- ISBN-13: 9783428158003
- Erscheinungsdatum: 23.08.2019
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